Sozialversicherungsrecht
Zum Sozialversicherungsrecht gehört das Recht aller Zweige der gesetzlichen Sozialversicherungen
wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Ob es um Leistungen oder Beiträge geht -- wir beraten und vertreten Sie gern, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Auch bei Leistungen des Staates wie
- Elterngeld
- Wohngeld
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
(Arbeitslosengeld II / Hartz IV) - Grundsicherug im Alter und bei Erwerbsminderung
- Arbeitsförderung
- Unfallversicherung
- Erwerbsminderungs- und -unfähigkeitsrente
helfen wir Ihnen, Ihre Rechte bei Behörden und Ämtern durchzusetzen.
Besonders wichtig ist es, die Leistungen rechtzeitig zu beantragen, da in der Regel eine Leistung erst ab
Antragstellung bewilligt werden kann. Wer sich frühzeitig informiert, kann dieses Risiko schon minimieren.
 
Bereits bei der Antragstellung gibt es einige Schwierigkeiten zu meistern -- leider fühlt man sich von
den zuständigen Behörden nicht immer richtig beraten oder es passieren vermeidbare Missverständnisse,
die sich hinterher nur schwer aus dem Weg räumen lassen.
Bei Verhandlungen mit Behörden stehen wir Ihnen gern zur Seite. Die Erfahrung zeigt, dass sich
bei frühzeitiger Einschaltung eines Anwaltes vieles klären lässt und ein Gerichtsverfahren
häufig vermieden werden kann. Mit einer rechtlich fundierten Begründung hat Ihr Widerspruch
deutlich höhere Erfolgsaussichten.
Sollte ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und ergebnisorientiert.




