Arbeitsrecht
Kündigung
Sind Sie Arbeitnehmer und haben eine Kündigung erhalten?
Wir raten Ihnen, sich nicht tatenlos mit Ihrem Schicksal abzufinden, denn die Praxis zeigt, dass die erfolgten
Kündigungen häufig angreifbar sind. Möglicherweise hätten Sie z.B. zunächst abgemahnt
werden müssen oder die Sozialauswahl wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Bedenken Sie:
Arbeitgeber sind keine ausgebildeten Juristen und machen Fehler, gerade wenn Sie möglichst schnell einen
Arbeitnehmer loswerden wollen. Zudem sollten Sie bedenken, dass man als Arbeitnehmer einen guten Stand vor den
deutschen Arbeitsgerichten hat, da man diese als eher arbeitnehmerfreundlich bezeichnen kann.
Wir werden Sie umfassend beraten, ob die Kündigung angreifbar ist und die nötigen Schritte
außergerichtlich und gerichtlich einleiten. Oftmals kann das Ziel einer Weiterbeschäftigung erreicht
oder zumindest eine angemessene Abfindung vergleichsweise erlangt werden.
Abmahnung
Aber auch eine erhaltene Abmahnung müssen Sie nicht auf sich sitzen lassen, wenn diese ungerechtfertigt ist.
Lassen Sie sich besser bereits jetzt beraten und nicht erst, nachdem Ihnen gekündigt wurde. Uns ist bewusst,
dass nach dem Erhalt einer Abmahnung natürlich eine besondere Befürchtung der Arbeitnehmer im Raum steht:
"Sollte ich die Abmahnung nicht einfach akzeptieren, da ansonsten mein Arbeitsplatz in Gefahr ist?".
Da die vorherige Abmahnung rechtlich gesehen oftmals Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung ist, kann
dieser Satz von uns so nicht unterschrieben werden.
Aufhebungsvertrag
In der Praxis kommt häufig die Konstellation vor, dass sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht mehr um jeden Preis fortsetzen möchten - dann steht ein Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag im Raum.
 
Gerade hier gibt es unter Laien vielfältige Fehlvorstellungen: sowohl die Behauptung, dass ein Aufhebungsvertrag problemlos möglich wäre, als auch die Ansicht, dass man auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag abschließen dürfe, da man dann eine Sperrzeit bei der ARGE erhält, sind falsch. Tatsächlich ist es so, dass unter bestimmten Voraussetzungen Aufhebungsverträge problemlos von der ARGE akzeptiert werden, während andere zu Komplikationen führen können - hier sind dann die Umstände des Einzelfalles abzuwägen und die Kenntnis der Rechtsprechung und der Richtlinien der ARGE sind unerlässlich - beispielsweise kann Mobbing einen Aufhebungsvertrag rechtfertigen.
Arbeitsvertrag
Ein gut durchdachter und ausgewogener schriftlicher Arbeitsvertrag ist unseres Erachtens sowohl für den
Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ein absolutes "Muss"!
Unsere Erfahrung zeigt, dass selbst Arbeitsverhältnisse, die jahrelang problemlos ohne schriftlichen
Arbeitsvertrag auskommen, irgendwann in komplizierten Rechtsstreitigkeiten enden können. Wer heute noch
stolz ist, dass er keinen schriftlich fixierten Arbeitsvertrag benötigt und auf das Wort des anderen
vertraut, kann übermorgen verwundert sein, welchen Forderungen er sich ausgesetzt sieht bzw. welche
mündlich getroffenen Regelungen "vergessen" wurden.
Natürlich war diese kurze Aufzählung nur ein kleiner Einblick in die vielfältigen Problemkreise des Arbeitsrechts,
die wir umfassend betreuen.




