Familienrecht und Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Auch wenn man bei einer Trennung anderes im Kopf hat -- es ist wichtig, sich frühzeitig
über die rechtlichen und finanziellen Folgen zu informieren. Oft kann man durch rasche
Regelungen und Vereinbarungen zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt
und Zugewinnausgleich vermeiden, dass Konflikte unnötig eskalieren.
Wir informieren und beraten zu Trennungsfolgen, Scheidung und Versorgungsausgleich und helfen,
tragfähige Lösungen für die Zukunft zu finden, sowohl in Bezug auf Unterhalt und
Zugewinn als auch für Umgangsrecht und elterliche Sorge.
Wir stehen Ihnen auch kompetent zur Seite bei Ansprüchen aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften
und Lebenspartnerschaften sowie bei Fällen mit internationalem Bezug.
Ist die Gegenseite uneinsichtig, verfolgen wir Ihre Interessen konsequent auch vor Gericht.
 
Wir helfen Ihnen, für Sie den richtigen Weg zu finden bei:
- Eheverträgen
- Scheidung
- Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
- Abwehr und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Regelungen der elterlichen Sorge
- Regelungen des Umgangs
- Aufteilung von Haushaltsgegenständen
- Streitigkeiten über die Ehewohnung
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich
- ehelichem Güterrecht
- Freistellung von gemeinsam aufgenommenen Verbindlichkeiten
- Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz




