Kaufrecht
Das Kaufrecht ist eines der klassischen Beratungsfelder der Kanzlei Söhnlein & Kollegen.
Wir gestalten Kaufverträge und helfen bei deren Abwicklung. Auch bei Mängeln und anderen
Problemen setzen wir Ihre Rechte aus Gewährleistung, Herstellergarantie und den sonstigen
Vorschriften des umfangreichen Regelwerks des Gesetzgebers durch.
Ein besonderes Augenmerk richten wir auf die Einhaltung der Verbraucherschutzrechte wie dem Widerrufsrecht
und die richtige Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl auf Seiten des Unternehmers
als auch des Verbrauchers.
Lassen Sie sich bereits im Vorfeld beraten, um unsichtbare Fallstricke zu vermeiden.
 
Welche Rechte haben Sie bei Mängeln oder bei Verzug des Vertragspartners?
Wann dürfen Sie einen Kaufvertrag anfechten, wann vom Vertrag zurücktreten?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Und denken Sie bitte immer daran: Auch wenn es eigentlich jeder weiß, lesen Sie
unbedingt alles durch, bevor Sie etwas unterschreiben -- soviel Zeit muss sein!
Wenn Ihnen der Vertragspartner dafür die Zeit nicht zugestehen will, ist er vermutlich unseriös.
Wir
stehen Ihnen bei allen Fragen zum Kaufvertrag als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.




