Internetrecht / Urheberrecht
Viele Verträge werden heutzutage im Internet abgeschlossen.
Sowohl für den Unternehmer, der im Internet Waren anbietet, als auch für den Verbraucher,
der den E-Commerce-Handel nutzt, gibt es rechtliche Besonderheiten zu beachten;
z.B. fällt der Vertragsschuss im Internet unter das Fernabsatzrecht, d.h. es gelten
die Regelungen des Fernabsatzgesetzes (§§ 312b ff. BGB). Zu Streitigkeiten kommt es hier häufig
bei der Ausgestaltung und Ausübung des Widerrufsrechts sowie bei Fragen zur Gewährleistung:
- Wurde eine falsche oder mangelhafte Sache geliefert?
- Welche Ansprüche (Rücktritt, Schadensersatz, Minderung etc.) stehen mir zu?
- Macht es einen Unterschied, ob der Kauf von einem privaten Anbieter oder einem Unternehmer erfolgte?
- Inwiefern spielen die Richtlinien der Verkaufsplattform (z.B. eBay) eine Rolle?
Ein Unternehmer sollte bereits bei der Einrichtung seines Onlineangebots rechtlichen Rat einholen,
da bereits kleine Pflichtverstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, welche durch eine
umfangreiche Rechtsprechung konkretisiert werden, zu teuren Prozessen führen können.
Wer z.B. in seinen AGB den Sitz des Unternehmens als Gerichtsstand festlegt, kann von einem Mitbewerber
abgemahnt werden, wenn er nicht Verbraucher von dieser Regelung ausnimmt. Zudem ändert sich die
Rechtsprechung ständig, was heute noch erlaubt war, kann morgen schon verboten sein
- wir behalten die Entwicklung im Auge und beraten Sie gerne, ob Ihre AGB auf dem neuesten Stand sind.
Wer die Vorteile des Internets nutzen will, setzt sich gleichzeitig auch höheren Gefahren aus:
die Wahrscheinlichkeit, von Konkurrenten wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden, steigt enorm
- die AGB, Widerrufsbelehrung und Informations- und Belehrungspflichten müssen den rechtlichen
Anforderungen gerecht werden.
 
Für Unternehmen, die Werbung im Internet platzieren, ist zudem das Namens- und Markenrecht bei der
Domain-Registrierung und Domainnutzung relevant - zu den rechtlichen Besonderheiten, die es in diesem
Zusammenhang zu berücksichtigen gibt, beraten wir Sie ebenfalls gerne.
Für die privaten Nutzer des Internets ist Vorsicht in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke geboten.
Oft werden diese im Internet auf sogenannten Tauschbörsen kostenlos zum Download angeboten. Ohne dass irgendeine
Warnung oder ein Hinweis erscheinen würde, kann man Filme oder ganze Musikalben herunterladen. Wenige wissen, dass
die Musik- und Filmindustrie die Tauschbörsen überwacht und Urheberrechtsverletzungen abmahnt. Aufgrund
der enormen Geldforderungen, die von den Rechteinhabern des urheberrechtlich geschützten Werks gefordert werden,
und der - wie die Praxis zeigt - Vielzahl an betroffenen Personen, widmen wir der Abmahnung einen eigenen Artikel,
den Sie hier lesen können: "Die Abmahnung - Gefahr aus dem Internet"
Neben den seriösen Angeboten im Internet haben auch viele dubiose Firmen das Internet als Einnahmequelle entdeckt.
Sehr häufig berichten uns Betroffene, dass sie Rechnungen (bzw. Drohschreiben) von Inkasso-Büros erhalten
haben, obwohl sie keinen (kostenpflichtigen) Vertrag im Internet abgeschlossen haben.
Wir können für Sie in
einem solchen Fall die richtigen rechtlichen Schritte einleiten und die unberechtigten Forderungen zurückweisen.




